FÖRDERUNG 2020
BAG-Förderung „De-minimis“: Die Antragsfrist ist bereits gestartet
Bordesholm, 1. Februar 2020
Seit dem 7. Januar 2020 können Unternehmen beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) wieder Zuschüsse für Investitionen in überobligatorische Sicherheits- und Umweltmaßnahmen beantragen.
Die Antragsfrist für neue Förderungen gemäß dem De-minimis-Programm läuft seit dem 7. Januar dieses Jahres und endet am 30. September 2020.
De-minimis – über das Programm
De-minimis gehört zu den erfolgreichsten Maßnahmen zur Entlastung von Unternehmen mit mautpflichtigen Fahrzeugen in Deutschland. Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die zum Zeitpunkt des Stellens des De-minimis-Antrags Güterverkehr im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) betreiben. Die De-minimis-Förderung kommt also Unternehmen zugute, die entweder Werkverkehr betreiben oder über eine Gemeinschaftslizenz bzw. EU-Lizenz oder Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr verfügen. Dazu gehören vor allem Transportunternehmen und Speditionen. Pro Jahr kann jedes dieser Unternehmen maximal 33.000 Euro Förderung erhalten. Gefördert werden LKW ab 7,5 t zulässiger Gesamtmasse mit je maximal 2.000 Euro/Jahr.
Wer die Förderung beantragen möchte, muss am 1. Dezember des Jahres vor der jeweiligen De-minimis-Förderperiode Eigentümer oder Halter mindestens eines in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugs (ab 7,5 t) sein.
Die geförderten Maßnahmen
Das Programm De-minimis fördert mit Zuschüssen in Höhe von bis zu 80 % der anfallenden Investitionen eine Vielzahl von Maßnahmen und Investitionen, die der Sicherheit in Unternehmen des Güterkraftverkehrs und der Umwelt dienen.
- fahrzeugbezogene Maßnahmen (z. B. Erwerb von Fahrerassistenzsystemen)
- personenbezogene Maßnahmen (z. B. Kosten der Sicherheitsausstattung/Berufskleidung des Fahr-/Ladepersonals/Disponenten)
- Maßnahmen zur Effizienzsteigerung (z. B. Erwerb von Telematiksystemen, Hard- und Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen EG-Kontrollgerätes)
Zu den förderfähigen Maßnahmen gehört beispielsweise auch der Einsatz von „Videoanlagen zur Überwachung eines Geländes“.
Sind Sie DIVIS-Kunde und planen, im Jahr 2020 Ihr Außengelände mit Videoüberwachung auszustatten?
Oder wollen Sie mehr Sicherheit und Kontrolle auf Ihrem Gelände durch automatische Kennzeichenerkennung und Führung von Black- und White-Listen?
Dann könnten Sie im Rahmen des De-minimis-Förderprogramms Zuschüsse für die Überwachung Ihres Außengeländes mit Motion Alarm+ mit Wärmebildkameras oder License Plate+ für die Ein- und Ausfahrtskontrolle und Steuerung von Fahrzeugbewegungen auf dem Hof inklusive Black- und White-Listen von DIVIS beantragen.
Ein genereller Rechtsanspruch auf Gewährung der Förderung besteht jedoch nicht. Das Bundesamt entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens und im Rahmen der verfügbaren Fördermittel. Zögern Sie deshalb nicht. Aufgrund der großen Nachfrage werden die Mittel schnell erschöpft sein. Deshalb ist es ratsam, Anträge möglichst zum Beginn der Förderperiode zu stellen.
Setzen Sie sich bei Interesse am besten direkt mit unserem Vertrieb in Verbindung, um Einzelheiten über unsere Produkte und den passenden Zeitpunkt für eine Implementierung zu besprechen.
Hinweis: Mit den Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und Umwelt darf erst nach dem Eingang des Antrages beim Bundesamt begonnen werden. Maßnahmen, die vor Antragstellung begonnen wurden, werden nicht berücksichtigt!