FINANZEN
Förderprogramm „De-minimis“ – Haben Sie schon profitieren können?
Bordesholm, 1. Juni 2019
Seit dem 7. Januar 2019 läuft die Antragsfrist für die Förderperiode 2019 im Förderprogramm „De-minimis“. Sie läuft am 30. September 2019 aus. Unternehmen, die einen Antrag stellen möchten, bleibt in diesem Jahr hierfür also noch knapp vier Monate Zeit.
De-minimis“ ist ein Förderprogramm für Unternehmen im Güterkraftverkehr mit schweren Nutzfahrzeugen, welche die im Rahmenkatalog spezifizierten Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und Umwelt durchführen.
Um sich für die Förderung zu qualifizieren, müssen Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) betreiben und Eigentümer/in oder Halter/in mindestens eines in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeuges sein. Als schweres Nutzfahrzeug im Sinne der Richtlinie „De-minimis“ gelten Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 t beträgt.
Falls Sie die Unterstützung beantragen möchten, finden Sie in der sogenannten Positivliste des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) weitere erläuternde Hinweise zu förderfähigen Maßnahmen.
Zu den förderfähigen Maßnahmen gehört beispielsweise auch der Einsatz von „Videoanlagen zur Überwachung eines Geländes“.
Sind Sie DIVIS-Kunde und planen, noch 2019 Ihr Außengelände mit Überwachung auszustatten oder unsere Plus+ Funktion Motion Alarm+ mit Wärmebildkameras einzusetzen?
Dann könnten Sie nach der „De-minimis“ Richtlinie Fördergelder erhalten. Pro beantragendem Unternehmen ist eine jährliche Zuwendung von bis zu 33.000 Euro möglich.
WICHTIG
Bedingung ist jedoch, dass mit den Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und Umwelt erst nach dem Eingang des Antrages beim Bundesamt begonnen werden darf. Maßnahmen, die vor Antragstellung begonnen wurden, können nicht berücksichtigt werden!
Setzen Sie sich bei Interesse am besten direkt mit unserem Vertrieb in Verbindung, um Einzelheiten über unsere Produkte und den passenden Zeitpunkt für eine Implementierung zu besprechen.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Bundesamt entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens und im Rahmen der verfügbaren Fördermittel.